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Häufige Fragen zu TAUMEA®

Was ist TAUMEA® und wie wirkt es?

TAUMEA® ist ein natürliches Arzneimittel zur Behandlung von Beschwerden bei Schwindel. Gemäß dem Arzneimittelbild lindert der in TAUMEA® enthaltene Arzneistoff Anamirta cocculus das Schwindelgefühl. Gelsemium sempervirens ist bekannt dafür, Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen, Benommenheit und Angstgefühle zu lindern. So werden auf natürliche Weise Schwindelbeschwerden bekämpft – ohne bekannte Nebenwirkungen.

Wo ist TAUMEA® erhältlich?

TAUMEA® ist ein in Deutschland zugelassenes, apothekenpflichtiges Arzneimittel und kann in jeder Apotheke rezeptfrei erworben werden. Sollte Ihre Apotheke TAUMEA® nicht vorrätig haben, kann sie Ihnen TAUMEA® innerhalb weniger Stunden bestellen. Hier geht es zu einer Übersicht verschiedener Apotheken, wo Sie TAUMEA® auch erwerben können.

Kann ich TAUMEA® bedenkenlos ausprobieren?

Aufgrund seiner natürlichen Arzneistoffe hat TAUMEA® keine bekannten Neben- oder Wechselwirkungen und ist sehr gut verträglich. Zudem ist auch keine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem zu befürchten. TAUMEA® macht also nicht müde. Bitte beachten Sie auch die Packungsbeilage. Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.

Gibt es bei TAUMEA® Nebenwirkungen?

Die in TAUMEA® enthaltenen Arzneistoffe Anamirta cocculus und Gelsemium sempervirens sind zu 100 % natürlich und gut verträglich. Anamirta cocculus (auch bekannt als Scheinmyrte) ist eine Schlingpflanze, dessen psychoaktive Stoffe bereits im Mittelalter für pharmazeutische Zwecke entdeckt wurden. Seeleute haben es früher gegen Schwindelgefühle und Übelkeit bei Reisekrankheit verwendet. Gelsemium sempervirens (auch bekannt als Gelber Jasmin) ist eine Kletterpflanze, dessen Wirkstoff eine lange historische Verwendung bei Beschwerden des Nervensystems wie Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Verwirrung und Angstgefühlen hat. Für beide Arzneistoffe sind in der homöopathischen Verdünnung keinerlei Nebenwirkungen bekannt.

Welche Wirkstoffe sind in TAUMEA®?

TAUMEA® enthält die zwei natürlichen Arzneistoffe Anamirta cocculus Dil. D4 und Gelsemium sempervirens Dil .D5.

Wo liegt der Unterschied zwischen TAUMEA® Tabletten und TAUMEA® Tropfen?

Es gibt zwei verschiedene Darreichungsformen von TAUMEA®: Tabletten und Tropfen. Beide haben die gleiche Wirkung: Sie leisten auf natürliche Weise Hilfe bei Schwindelbeschwerden und deren Begleiterscheinungen. Wählen Sie selbst Ihre bevorzugte Darreichungsform.

Wie sollte ich TAUMEA® einnehmen?

Die Einnahme von TAUMEA® ist ganz einfach und nicht an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden.

Tabletten:
Wir empfehlen bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 x täglich, je 1 Tablette einzunehmen. Bei chronischen Schwindelbeschwerden empfehlen wir die Einnahme von 1 bis 3 x täglich je 1 Tablette.

Tropfen:
Wir empfehlen bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 x täglich, je 5 Tropfen einzunehmen. Bei chronischen Schwindelbeschwerden empfehlen wir die Einnahme von 3 x täglich je 5 Tropfen.

Bitte beachten Sie auch die Packungsbeilage.

Wie schnell wirkt TAUMEA®?

TAUMEA® ist ein natürliches Arzneimittel. Jeder Körper kann unterschiedlich schnell auf die Behandlung ansprechen. Bitte beachten Sie auch, dass die Wirkung eines natürlichen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden kann.

Über welchen Zeitraum sollte ich TAUMEA® einnehmen?

Schwindel und die typischen Begleiterscheinungen entwickeln sich nicht von heute auf morgen und verschwinden selbst bei gezielter Behandlung nicht sofort wieder. Daher sollten Sie TAUMEA® einnehmen, bis Sie das Gefühl haben, Ihre Beschwerden konnten anhaltend gelindert werden. Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.

Wann darf TAUMEA® nicht angewendet werden?

Wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber einem der Bestandteile dieses Arzneimittels sind.

Darf TAUMEA® in der Schwangerschaft oder in der Stillzeit verwendet werden?

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollten Sie TAUMEA® in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt anwenden.

Was sind Schwindelbeschwerden?

Schwindel, auch als Vertigo bezeichnet, ist ein Begriff für das gestörte Gefühl des Gleichgewichts oder der räumlichen Orientierung. Im engeren Sinne bezeichnet es also eine unangenehm verzerrte Wahrnehmung des umgebenden Raumes oder eine wahrgenommene Scheinbewegung zwischen sich und der Umwelt. Bei Schwindel empfinden Betroffene ein Drehgefühl oder Schwanken, was oft mit Nebenbeschwerden wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Benommenheit oder Angstgefühlen einhergeht.
Werden Sie aktiv und unternehmen etwas zur Besserung Ihrer Schwindelbeschwerden. TAUMEA® kann Ihnen wieder zu mehr Lebensfreude verhelfen, indem es Ihre Schwindelsymptome bekämpft. Bei plötzlich oder wiederholt auftretendem Schwindel, Hör- oder Sehstörungen sowie Ohrgeräuschen ist ein Arzt aufzusuchen.

Bitte beachten Sie auch die Packungsbeilage.

Sind Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu erwarten?

Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.

Muss mir ein Arzt TAUMEA® verschreiben?

TAUMEA® ist ein in Deutschland zugelassenes, apothekenpflichtiges, aber rezeptfreies Arzneimittel. Sie können TAUMEA also in jeder Apotheke beziehen. Hier geht es zu einer Übersicht verschiedener Apotheken, wo Sie TAUMEA® auch erwerben können.

Übernimmt eine gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten?

Seit Anfang 2004 wurden angesichts des Defizits bei den gesetzlichen Krankenkassen die allermeisten Präparate besonderer Therapierichtungen, TAUMEA® eingeschlossen, aus der Erstattungsfähigkeit entlassen. Allerdings macht es das GKV-Versorgungsschutzgesetz seit Januar 2012 möglich, dass Krankenkassen wieder apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimittel als Satzungsleistung anbieten dürfen. Eine Vielzahl an Krankenkassen erstatten daher auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wird TAUMEA® von gesetzlichen Krankenkassen erstattet?

Alle gesetzlichen Krankenkassen können ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben, als freiwillige Zusatzleistung nicht verschreibungspflichtige, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Zu dieser Gruppe der sogenannten OTC-Arzneimittel gehört auch TAUMEA®. Ob die Kosten übernommen werden, kann vorab direkt bei der jeweiligen Krankenkasse angefragt werden.
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TAUMEA® Tropfen. Wirkstoffe: Anamirta cocculus Dil. D4, Gelsemium sempervirens Dil. D5. TAUMEA wird angewendet entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei Schwindel. www.taumea.de • Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. • PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfing

TAUMEA® Tabletten. Wirkstoffe: Anamirta cocculus Trit. D4 und Gelsemium sempervirens Trit. D5. TAUMEA wird angewendet entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild. Dazu gehört: Besserung der Beschwerden bei Schwindel. www.taumea.de • Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. • PharmaSGP GmbH, 82166 Gräfelfing

Wirkung ist von individuellen Faktoren abhängig, Abbildungen Betroffenen nachempfunden, Namen geändert
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